In ihrer Stellungnahme vom 4. April 2023 bringt die Stadt Thun schliesslich vor, dass im Laufe der Zeit die Anforderungen bezüglich der Gestaltung stetig gestiegen seien. Als Indiz hierzu würden die Praxisentscheide des Bauinspektorats dienen. Hierzu reichte die Stadt Thun der BVD als Beilage den einschlägigen Praxisentscheid vom April 2022 ein: Gemäss Ziffer 1 der in der Abteilungssitzung vom 18. November 2019 bestätigten Praxis sollten Kamine bei Neubauten grundsätzlich nicht an der Fassade angeordnet werden.