In der Stellungnahme vom 16. Januar 2023 zu Händen des Bauinspektorats erwähnt das Planungsamt der Stadt Thun, dass es sich vorliegend um ein Gesamtvorhaben handeln würde, wobei die Summe der Elemente um und am Gebäude ebenfalls die Gesamtwirkung bestimmen würde. Der vorgesehene Kamin an der Südfassade sei daher auch im Kontext der weiteren geplanten Elemente in diesem Bereich des Gebäudes beurteilt worden. Weiter werde die Führung des Kamins im Innern des im Strukturgebiet liegenden Gebäudes als umsetzbar und verhältnismässig erachtet.