Betreffend die Führung des Kamins innerhalb des Gebäudes finden sich in den ersten schriftlichen Unterlagen des Stadtarchitekten und des Bauinspektorats vorwiegend offene Formulierungen mit Begriffen wie «nach Möglichkeit» und «grundsätzlich». In den Protokollen vom 4. Mai und 30. Juni 2022 wurde mit Hinweisen auf die «Gestaltung» und die «gute Gesamtwirkung im Strukturgebiet» unmissverständlich festgehalten, dass der Kamin zwingend innen geführt werden muss. Mit Schreiben vom 5. Juli 2022 wurden der Beschwerdeführerin sodann die kommunalen Ästhetikvorschriften des Art. 5 und 6 GBR im Zusammenhang mit der fraglichen Kaminführung vorgehalten.