Im vorliegend angefochtenen Gesamtentscheid vom 18. November 2022 begründet die Stadt Thun den Teilbauabschlag mit der Lage des Bauprojekts in einem Strukturgebiet, wo erhöhte gestalterische Anforderungen gelten würden. Ferner verweist sie in Ziff. 4. auf S. 3 hinsichtlich des Einbaus des Kamins auf die obgenannten Protokolle des jour fixe des Stadtarchitekten und des Bauinspektorats. Betreffend die Führung des Kamins innerhalb des Gebäudes finden sich in den ersten schriftlichen Unterlagen des Stadtarchitekten und des Bauinspektorats vorwiegend offene Formulierungen mit Begriffen wie «nach Möglichkeit» und «grundsätzlich».