Mit Schreiben vom 18. Juni 2022 reichte die Beschwerdeführerin dem Bauinspektorat diverse Projektanpassungen ein und legte nochmals dar, warum der vorliegende Umbau hinsichtlich der Kaminführung nicht mit einem Neubau vergleichbar sei.16 Am 5. Juli 2022 teilte das Bauinspektorat der Stadt Thun der Beschwerdeführerin mit, dass der Kamin innerhalb des Gebäudes geführt werden müsse, da sonst die gute Gesamtwirkung gemäss Art. 5 und 6 GBR an diesem Standort nicht erreicht werde.17