Die Installation des Kamins im Innern sei zudem unverhältnismässig, da hierzu alle Geschossdecken baulich angepasst werden müssten. Gleichzeitig verwies die Bauherrschaft auf verschiedene aussenanliegende Kamine im betreffenden Quartier, was auf eine ortstypische Situation schliessen lasse.12 Im Rahmen der Gewährung des rechtlichen Gehörs vom 8 ALDO ZAUGG/PETER LUDWIG, a.a.O., Art. 9-10, N. 4a; BVR 2009, S. 329, E. 5.3; BVR 2006, S. 491, E. 6.3.1. 9 ALDO ZAUGG/PETER LUDWIG, a.a.O., Art. 9-10, N. 5, mit Hinweisen. 10 Siehe Vorakten pag. 17 f. 11 Siehe Vorakten pag. 38. 12 Siehe Vorakten pag. 35 f.