Mit Schreiben vom 8. Februar 2022 machte das Bauinspektorat der Stadt Thun die Bauherrschaft auf diverse Mängel im Baugesuch aufmerksam und teilte ihr ohne weitergehende Begründung mit, dass der Kamin «nach Möglichkeit» innen zu führen sei.11 Daraufhin unterbreitete die Bauherrschaft dem Bauinspektorat überarbeitete Unterlagen und zeigte mit Schreiben vom 27. Februar 2022 auf, dass der Einbau des neuen Kamins des Cheminéeofens in den bereits bestehenden, gemauerten Kamin nach Aussage des Kaminbauers technisch nicht möglich sei. Die Installation des Kamins im Innern sei zudem unverhältnismässig, da hierzu alle Geschossdecken baulich angepasst werden müssten.