3. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 15. Dezember 2022 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt, der Teilbauabschlag vom 18. November 2022 sei aufzuheben und die Bewilligung für den Einbau des Cheminéeofens mit Fassadenkamin sei zu erteilen. Sie macht zusammengefasst geltend, das Bauprojekt erfülle die gesetzlichen Anforderungen. Weiter bringt sie vor, im Quartier gäbe es zahlreiche 1/9 BVD 110/2022/192