1. Die Beschwerdeführerin reichte am 3. Januar 2022 (Posteingang) bei der Stadt Thun ein Baugesuch ein mit folgender Umschreibung des Bauvorhabens: «Anbau eines Schopfes mit Sitzplatz, Holzlager, Velounterstand (unbeheizt); Aufstellen eines Gartenhäuschens (unbeheizt); Einbau Cheminéeofen mit Fassadenkamin». Das Bauvorhaben betrifft die Parzelle Thun Gbbl. Nr. F.________, welche in der Nutzungszone W2 sowie im Strukturgebiet S I «Thuner Mischung» liegt.