c) Die Beschwerdegegnerschaft hat den Beschwerdeführenden 1 und 2 Parteikosten im Umfang von CHF 2434.55 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. d) Die Beschwerdegegnerschaft hat den Beschwerdeführenden 3 und 4 Parteikosten im Umfang von CHF 2929.10 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt E.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt I.________, eingeschrieben - Frau K.________ und Herrn J.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Muri bei Bern, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor