Die Beschwerdeführenden 3 und 4 haben für den ersten Verfahrensabschnitt (RA Nr. 110/2020/136) eine Kostennote im Umfang von CHF 6622.80 eingereicht, welche zu keinen Bemerkungen Anlass gab. Im vorliegenden zweiten Verfahrensabschnitt (RA Nr. 110/2022/188) hat ihr Rechtsvertreter am 26. Januar 2023 eine Kostennote im Umfang von CHF 7865.55 eingereicht, welche die beiden Verfahrensabschnitte in einer Kostennote abbildet. Zwar wird im dazu eingereichten Schreiben die Ausschöpfung des Tarifrahmens erläutert. Vergleicht man die beiden Kostennoten, so werden für den zweiten Verfahrensabschnitt Zusatzkosten von CHF 1242.75 ausgewiesen.