Die Beschwerdeführenden 1 und 2 haben für den ersten Verfahrensabschnitt (RA Nr. 110/2020/136) eine Kostennote im Umfang von CHF 5389.95 und für den zweiten Verfahrensabschnitt (RA Nr. 110/2022/188) eine Kostennote im Umfang von CHF 696.40 eingereicht. Beide Kostennoten geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Der Gesamtbetrag der Parteikosten beläuft sich auf CHF 6086.35 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer).