5/10 BVD 110/2022/188 Beschwerdeführenden in Bezug auf die Positionierung des Attikageschosses auf der gemeinsamen Parzellengrenze guthiess. Dies ist bei der Kostenverlegung des vorliegenden Verfahrens RA Nr. 110/2022/188 zu berücksichtigen. Das Verwaltungsgericht hat zudem in seinem Urteil vom 11. Oktober 2021 ausgeführt, die BVD habe die Kosten des ersten Verfahrens (RA Nr. 110/2020/136) neu zu verlegen (vgl. E. 12.4).