Da der Fachbericht Brandschutz vom 16. September 2019 somit ein analoges Bauvorhaben beurteilte, hat dieser weiterhin Gültigkeit. Das Gleiche gilt für die übrigen im vorinstanzlichen Verfahren eingeholten Amtsberichte. Die vorliegende Projektänderung kann daher bewilligt werden. 5. Zusammenfassung und Kosten