In den Baubewilligungsakten befindet sich zudem der Fachbericht Brandschutz vom 16. September 2019. Dieser basiert auf den eingereichten Baugesuchsunterlagen vom 12. Juli 2019. Gemäss den damaligen Planunterlagen war die Attika auf der gemeinsamen Parzellengrenze geplant (vgl. auch die Ausführungen in VGE 2021/161 und 162 vom 11. Oktober 2022, E. 11.1) und die Kaminrohre verliefen ebenfalls im Gebäudeinnern.7 Die Beurteilungsgrundlage entsprach somit der vorliegenden Projektänderung. Da der Fachbericht Brandschutz vom 16. September 2019 somit ein analoges Bauvorhaben beurteilte, hat dieser weiterhin Gültigkeit.