_ verschiebt und die Fassade als Brandmauer ausgestaltet, setzt sie die Vorgabe des Verwaltungsgerichts um. Keine Veränderung erfolgt hingegen auf der nordseitigen Fassade des geplanten Attikageschosses, welche weiterhin bündig auf der Fassade des darunterliegenden Vollgeschosses liegt. Auf den übrigen Seiten sind die Fassaden überall um mindestens 1.5 m von den Umfassungswänden zurückversetzt. Die Attika-Geschossfläche beträgt unverändert 72 m2 und liegt somit unterhalb der maximal zulässigen Fläche von 73.3 m2.6 Damit erfüllt die Projektänderung die Vorgaben gemäss Art. 37 GBR. In den Baubewilligungsakten befindet sich zudem der Fachbericht Brandschutz vom 16. September 2019.