d) Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nur noch das Projekt gemäss der letzten Projektänderung vom 21. Dezember 2022 (Planunterlagen «Baugesuch Gesamtplan Projektänderung» im Mst. 1:100 mit Revision vom 20. Dezember 2022 sowie «Attikafläche N.________weg 54» im Mst. 1:100 mit Revision vom 19. Dezember 2022, beide gestempelt vom Rechtsamt der BVD am 22. Dezember 2022). Über das geänderte Projekt wurde noch nicht entschieden. Während die Gemeinde die Projektänderung als bewilligungsfähig erachtet, haben die Beschwerdeführenden auf Bemerkungen resp. eine Stellungnahme zur Projektänderung verzichtet und auch keine Anträge gestellt.