5. Die Parteianwälte erhielten Gelegenheit, eine allfällige Kostennote einzureichen. Diese datieren vom 26. Januar 2023 (Beschwerdeführenden 3 und 4) resp. vom 1. Februar 2023 (Beschwerdeführenden 1 und 2). 6. Auf die Vorakten, die Projektänderung und die Eingaben sowie das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 11. Oktober 2022 wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten