4. Das Rechtsamt der BVD teilte den Verfahrensbeteiligten mit Verfügung vom 8. Dezember 2022 mit, dass das Verwaltungsgericht die Akten an die BVD retourniert habe und das Verfahren unter der neuen RA Nr. 110/2022/188 wieder aufgenommen werde. Gleichzeitig gab es der Beschwerdegegnerschaft Gelegenheit, eine Projektänderung im Sinn der Erwägungen des Verwaltungsgerichtsurteils vom 11. Oktober 2022 einzureichen.