2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden 1 und 2 am 5. August 2020 eine Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Auch die Beschwerdeführenden 3 und 4 reichten am 5. August 2020 bei der BVD eine Beschwerde gegen den Gesamtbauentscheid vom 6. Juli 2020 ein. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, vereinigte daraufhin die beiden Beschwerden und eröffnete das Beschwerdeverfahren RA Nr. 110/2020/136. Am 1. Dezember 2020 reichte die Beschwerdegegnerschaft eine Projektänderung ein.