1. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 12. bzw. 25. Juli 2019 bei der Gemeinde Muri bei Bern ein Baugesuch ein für die Aufstockung ihrer bestehenden Haushälfte mit einem Attikageschoss sowie die Sanierung des 1. Obergeschosses auf der Parzelle Muri bei Bern Grundbuchblatt Nr. M.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone WL. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden 1 und 2 wie auch die Beschwerdeführenden 3 und 4 Einsprache. Sowohl am 7. November 2019 als auch am 30. März 2020 reichte die Beschwerdegegnerschaft je eine Projektänderung ein und die Beschwerdeführenden hielten jeweils an ihren Einsprachen fest.