4. a) Die Beschwerdeführenden 1 bis 11 haben dem Beschwerdegegner Parteikosten im Betrag von CHF 2432.45 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdeführenden 1 bis 11 haften solidarisch für den gesamten Betrag. b) Die Beschwerdeführenden 12 bis 15 haben dem Beschwerdegegner Parteikosten im Betrag von CHF 2432.45 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdeführenden 12 bis 15 haften solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung - Herrn C.________, eingeschrieben - D.________, eingeschrieben - Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL), eingeschrieben