b) Den Beschwerdeführenden 12 bis 15 werden Verfahrenskosten im Betrag von CHF 887.50 zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden 12 bis 15 haften solidarisch für diesen Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. c) Dem Beschwerdegegner werden Verfahrenskosten im Betrag von CHF 1775.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.