c) Im Übrigen werden der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Oberaargau vom 2. Juli 2020 und die Verfügung des AGR vom 26. Mai 2020 bestätigt und die Beschwerden abgewiesen. 2. Eine Kopie des Betriebskonzepts vom 2. November 2020 mit Konzeptanpassung vom 19. August 2021 wird der Gemeinde Madiswil zugestellt. 3. a) Den Beschwerdeführenden 1 bis 11 werden Verfahrenskosten im Betrag von CHF 887.50 zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden 1 bis 11 haften solidarisch für diesen Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.