Die Kosten für den vom Beschwerdegegner eingereichten Bericht des Inforama vom 16. Februar 2023 von CHF 805.00, welcher der Beschwerdegegner in seiner Kostennote vom 5. Mai 2023 geltend macht, hat er selber zu tragen (wie auch die Kosten des Betriebskonzepts). Entgegen der Ansicht des Beschwerdegegners handelte es sich nicht um überaus spezifische, fachliche Fragestellungen, die er zu beantworten hatte.