Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand als knapp überdurchschnittlich zu werten, da ein grösseres Beweisverfahren geführt werden musste. Angesichts der Baukosten gemäss Baugesuch von rund CHF 2 000 000.00 und den umstrittenen Rechtsfragen ist die Bedeutung der Streitsache als knapp überdurchschnittlich und die Schwierigkeit des Prozesses als gut durchschnittlich einzustufen. Daher erscheint ein Honorar von CHF 8500.00 als angemessen. Die massgebenden Parteikosten des Beschwerdegegners belaufen sich damit auf CHF 9729.85 (Honorar CHF 8500.00, Auslagen CHF 534.20, Mehrwertsteuer CHF 695.65).