spezifischen, fachlichen Fragestellungen Kosten von CHF 805.00 für die von ihm eingeholte Eingabe des Inforama vom 16. Februar 2023 geltend. Für den ersten Verfahrensabschnitt vor der BVD (BVD 110/2020/133) reichte er sodann seine bereits damals eingereichte Kostennote vom 5. Januar 2021 nochmals ein, welche sich auf CHF 7565.65 beläuft (Honorar CHF 6729.15, Auslagen CHF 295.60, Mehrwertsteuer CHF 540.90), wobei er diesbezüglich aufgrund der Projektänderung nur einen Anteil von 50 % dieser Kosten geltend macht (CHF 3782.85). Für die Frage der Angemessenheit der geltenden gemachten Parteikosten ist jedoch auf den Gesamtbetrag der beiden Kostennoten abzustellen.