Dementsprechend werden die Pauschalen auf je zwei Drittel, d.h. auf je CHF 1400.00 reduziert. Für besondere Untersuchungen, Gutachten und dergleichen können zusätzliche Gebühren erhoben werden (Art. 103 Abs. 1 VRPG). Die Kosten der OLK (CHF 750.00 gemäss Rechnung vom 16. April 2023) werden gestützt auf Art. 11 GebV zusätzlich erhoben. Die Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren betragen somit CHF 3550.00.