b) Entgegen den Ausführungen der Beschwerdeführenden 12 bis 15 sind gemäss dem massgebenden Umgebungsplan66 entlang der O.________strasse die Pflanzung mehrerer Bäume vorgesehen. So führt auch die OLK bei der Umschreibung des Projekts in ihrem Fachbericht vom 21. November 2017 aus, dass entlang der O.________strasse eine Baumreihe geplant sei. Die Fachbehörde beurteilt diese positiv, indem sie ausführt, diese Baumreihe entlang der Strasse fördere eine bessere Einbindung des Neubaus in die Umgebung. Da der erwähnte Umgebungsplan für den Beschwerdegegner verbindlich ist, musste die darin vorgesehene Baumreihe entlang der O.________strasse nicht noch ausdrücklich im Entscheid aufgenommen