h) Zusammenfassend kommt den von der Beschwerdeführenden vorgebrachten, entgegenstehenden Interessen, soweit diese überhaupt betroffen sind, kein grosses Gewicht zu. 64 BGer 1C_429/2015 vom 28. September 2016, E. 3 und E. 6.1. 65 Richtplan-Informationssystem, einsehbar im Geoportal des Kantons Bern . 31/36 BVD 110/2022/186