nicht entgegenzustehen (zu den FFF, vgl. E. 8f). Soweit die Beschwerdeführenden 12 bis 15 sodann in ihrer Stellungnahme vom 4. Mai 2022 die geplante Haltung von 12 000 Legehennen in diesem Umfang und im vorgesehenen Neubau kritisieren, kann auf die Fachbeurteilung des LANAT hierzu in deren Stellungnahme vom 30. März 2023 (Ziff. 2f) verwiesen werden. Darin kommt das LANAT zum Schluss, dass der geplante Legehennenstall die Anforderungen an die Haltungsform der Tiere erfüllt (u.a. Wintergarten, Auslauf ins Freie) und der in der Schweiz höchstzulässige Bestand an Legehennen nicht erreicht wird.