Daraus ergibt sich, dass der geplante Stall für die vorgesehene Legehennenhaltung nicht überdimensioniert ist und eine Lösung in oder anstelle der bestehenden Betriebsgebäude ausgeschlossen ist. Ein geringerer Verbrauch von FFF durch Verkleinerung des geplanten Stalls oder Nutzung bestehender Gebäude ist damit nicht möglich. Überdies war die Beanspruchung von FFF ein Kriterium bei der vorgenommenen Standortevaluation und wurde damit berücksichtigt (vgl. etwa die Bewertungsmatrix gemäss Evaluation vom 16. Januar 2017).