Daraufhin entschied sich der Beschwerdegegner, den beabsichtigten Legehennenstall auf eine Kapazität von 12 000 Legehennen zu reduzieren. In der Anfrage vom 19. Januar 201763 führte der Beschwerdegegner u.a. aus, seit dem Rückzug des Baugesuchs habe er bei der Gemeinde Rütschelen eine Anfrage für eine Sanierung und einen Umbau des bestehenden Legehennenstalls beim Betriebsstandort O.________ eingereicht, welche aber aufgrund der Nichteinhaltung des Mindestabstands negativ beurteilt worden sei. Er habe sich daher entschieden, den Standort auf der Parzelle Madiswil Grundbuchblatt Nr. J.________ erneut aufzugreifen, diesmal für einen Neubau für 12 0000 Legehennen.