Im April 2015 reichte der Beschwerdegegner eine Voranfrage für den Legehennenstall für 18 000 Legehennen auf der heute strittigen Parzelle Madiswil Grundbuchblatt Nr. J.________ ein.62 Diese Voranfrage beurteilte die OLK mit Bericht vom 29. Mai 2015 negativ und führte dabei u.a. aus, das geplante Vorhaben könne sich aufgrund seiner grossen Masse nicht in die Landschaft einfügen. Die OLK führte dabei ebenfalls aus, anhand der Studien sei jedoch erkennbar, dass der Standort sorgfältig ausgesucht worden sei und unter den verschiedenen vorgestellten Optionen die am besten geeignete darstelle;