Die Standortanalyse des Beschwerdegegners ergab, dass aus seiner Sicht die Standorte 3 und 4 zu priorisieren sind, wobei im Falle der besonders starken Gewichtung des Landschaftsschutzes Standort 4 zu favorisieren sei.60 Die Behörden dagegen kamen anlässlich einer Besprechung vom 5. Februar 2015 zum Schluss, dass sich die vorgeschlagenen Standorte voraussichtlich für den geplanten Neubau nicht eignen würden. Standort 3 sei bereits im ersten Voranfrageverfahren als ungeeignet beurteilt worden, die Standorte 4 und 5 befänden sich zwar in einer Senke, seien aber trotzdem im offenen Gelände und zudem nicht erschlossen.61