Rütschelen Grundbuchblatt Nr. U.________ zog der Beschwerdegegner dagegen das Fazit, dass sich dieser aus betrieblicher Sicht sehr gut eigne, dort keine Landschafts- oder Naturschutzgebiete tangiert seien und dieser Standort bereits genügend erschlossen sei.58 Die OLK stufte diesen Standort mit Bericht vom 12. September 2014 jedoch als völlig ungeeignet ein, weil sich ein Bauvorhaben dieser Grösse unmöglich in diese offene Landschaft einfüge, von jedem Standpunkt dieser Landschaftskammer einsehbar wäre und dieses dominieren würde. Entsprechend konnte das AGR eine Bewilligung im Rahmen des Voranfrageverfahrens mit Stellungnahme vom 25. September 2014 nicht in Aussicht stellen.