auf Parzelle Rütschelen Grundbuchblatt Nr. S.________), wobei der Beschwerdegegner diesbezüglich zum Schluss kam, dass an diesen beiden Standorten eine Realisation aufgrund der bestehenden Geländeformen, der Nähe zu den betriebsfremden Wohnbauten (Mindestabstände Geruchsemissionen) und den fehlenden Weideflächen nicht möglich sei.57 Für den vorgeschlagenen Standort auf der Parzelle