Die Vorinstanz hielt im angefochtenen Entscheid im Zusammenhang mit dem Konzentrationsprinzip fest (S. 9), dass dieses Prinzip lediglich einen Grundsatz darstelle, von welchem abgewichen werden könne. Tatsache sei, dass im Nahbereich der bestehenden Stallungen des Beschwerdegegners im Siedlungsgebiet unter anderem aufgrund der fehlenden Weideflächen keine Neubaute realisiert werden könne. Im Hinblick auf die Dimension des Vorhabens liege es auf der Hand, dass bereits vorhandenes Weideland in der Landwirtschaftszone beansprucht werden müsse.