Zirkulationsflächen und damit einen weitergehenden Eingriff in die Landschaft nötig machen würde. Weiter begründet die OLK in plausibler Weise, dass die Aussenraumgestaltung mit der auf das Notwendigste beschränkten Zirkulationsfläche in Schotter positiv zu beurteilen und der Geflügellaufhof aufgrund seiner rückwärtigen Hanglage wenig bis nicht einsehbar. Schliesslich hat die kantonale Fachbehörde auch nichts gegen die Umzäunung der Geflügelweide mit einem mobilen Zaun einzuwenden.