Berücksichtigung dieser landschaftlichen Qualität zu erfolgen. Nur landschaftlich empfindliche Eggen und Kuppen sollen frei von Bauten und Anlagen bleiben. Wie der Beschwerdegegner richtig ausführt, befindet sich der vorliegende Standort des Stalls zwar in ansteigendem Gelände, nicht aber auf einer Kuppe oder auf einem Hügelkamm (Eggen). Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführenden 12 bis 15 ist sodann vorliegend bei der vorhandenen Siedlung keine klare, einem gewissen Muster folgende, traditionelle Siedlungsstruktur erkennbar, welche gegen den Neubau an diesem solitären Standort sprechen würde.