Es gilt jedoch festzuhalten, dass sich der Standort zwar in der Landwirtschaftszone, nicht jedoch in einem Landschaftsschutz- oder Landschaftsschongebiet befindet. Veränderungen dieses Landwirtschaftsgebietes durch neue Ökonomiebauten sind daher nicht per se ausgeschlossen, sofern sie sich gut in das Umgebungsbild integrieren. Daran ändert auch die mit dem KLEK 2020 vorgenommene Kategorisierung des ganzen Kantonsgebiets und die Zugehörigkeit des hier betroffenen Standorts zur Kategorie «stark geformte Hügellandschaft des Mittellandes» nichts.