f) Wie ist Ihr Gesamtfazit zur Einordnung des strittigen Vorhabens in das Orts- und Umgebungsbild? Ordnet sich das Vorhaben aus Sicht der OLK gut in die Umgebung ein oder nicht? Wie sind die diesbezüglich unklaren Aussagen im Bericht vom 21. November 2017 zu verstehen, wonach sich «ein Bauprojekt mit einer Länge von ca. 70 m an einem solchen Standort nur schwer in die Landschaft einfügen kann», aber gleichzeitig «eine sorgfältige Detaillierung und eine optimale Lage eine unter den gegebenen Voraussetzungen bestmögliche Integration begünstigen.