2. Einordnung des geplanten Neubaus gemäss aktuellem Stand (inkl. Projektänderung vom 27. Februar 2020) in dieses Umgebungsbild: a) Wie beurteilen Sie die Einbettung des Vorhabens in die Umgebung / in die Topographie? In Bezug auf die Einbettung des Vorhabens in die Umgebung / in die Topographie stellen die im Rahmen der Projektbereinigung vom 27.02.2020 erfolgten Änderungen keine neuen Voraussetzungen dar, die zu einer gegenüber dem OLK-Bericht vom 21.11.2017 abweichenden Beurteilung führen würde. Das Vorhaben erfüllt die Anforderungen hinsichtlich der Integration in die Umgebung / Topographie.