Das Grundstück befindet sich am westlichen Ende einer grossen unbebauten Feldlandschaft, die sich zwischen dem Dorf Rütschelen im Westen und dem Wald im Osten ausdehnt. Die längliche Parzelle wird im Westen von der Gemeindegrenze Madiswil-Rütschelen, im Norden von der O.________strasse und im Osten von Wald definiert. Die südliche Grenze stösst direkt an ein anderes Feld. Die Parzelle wird der Länge nach von der O.________strasse erschlossen.»