Das daraufhin vom Beschwerdegegner eingereichte Baugesuch vom 29. Mai 2019 beurteilte die OLK schliesslich mit Bericht vom 13. August 2019. Dabei führte die Fachstelle aus, das aktuelle Baugesuchsprojekt entspreche genau dem Voranfrageprojekt, welches am 21. November 2017 von der OLK in ihrem Bericht beurteilt worden sei und dieser behalte seine Gültigkeit. Die vorgeschlagene Dacheindeckung mit einer Fotovoltaikanlage auf Isolierpaneelen sei aufgrund der heutigen Bewilligungspraxis möglich. Allfällige Dachflächen ohne PV-Anlage seien aber zwingend mit Wellfaserzement gemäss Baureglement zu decken. Eine Unterschreitung der Dachneigung erscheine aus Sicht der OLK möglich.