Mit einer weiteren Voranfrage ersuchte der Beschwerdegegner anfangs 2017 um die Beurteilung des Legehennenstalls, wobei er diesen nun auf eine Kapazität von 12 000 Hennen reduzierte (Grundmasse 58.5 m x 25.5 m) und zuerst nicht parallel zur O.________strasse, sondern von dieser weggedreht vorsah. Die OLK nahm zu diesem Projekt mit Bericht vom 27. März 2017 Stellung und führte u.a. aus, der geplante Standort sei für ein Bauvorhaben dieser Grösse nicht denkbar, da die Intervention inklusive neue Erschliessungsfläche sowie lange und hohe Stützbauwerke nicht genügend verkleinert worden seien. Das geplante Bauvorhaben sei ein Fremdkörper in der Landschaft und füge sich nicht ein.