Die Vorinstanz führt im angefochtenen Entscheid aus (S. 14), sowohl bei der Auswahl des Standorts als auch bei der äusseren Gestaltung des geplanten Bauvorhabens sei eng mit der OLK zusammengearbeitet worden. Insgesamt komme die OLK mit ihrem Fachbericht vom 21. November 2017, welchen sie mit Schreiben vom 13. August 2019 vollumfänglich bestätigte, zum Schluss, dass das geplante Bauvorhaben bewilligt werden könne.