d) Das AGR führt in seiner Verfügung vom 26. Mai 2020 aus, dem Baugesuch gehe eine umfassende Standortevaluation voraus. Dabei habe sich gezeigt, dass das Bauvorhaben nur bei einer grundlegenden Überarbeitung sowie einer drastischen Verkleinerung des Gebäudevolumens am vorliegenden Standort möglich erscheine, respektive sich in das Landschaftsbild einzufügen vermöge. Mit der deutlich vorgenommenen Reduktion des Gebäudevolumens um einen Drittel und der damit einhergehenden Reduktion von 18 000 auf 12 000 Legehennen, der Änderung der Gebäudestellung und der Materialisierung des Stalles werde der vorgesehene Standort von der OLK als geeignet beurteilt.