notabene direkt neben einer geteerten Strasse. Durch die in den Nutzungsplanungen festgelegten Landschaftsschongebiete zwischen Madiswil und Rütschelen, in dessen Perimeter sich das Bauvorhaben aber just nicht befinde, seien die Wirkungsziele des KLEK bereits in der Nutzungsplanung hinreichend umgesetzt. Es bestehe weder Anlass noch Rechtfertigung, diese nutzungsplanerischen Festlegungen durch eine Überdehnung der Wirkungsziele des KLEK im Baubewilligungsverfahren zu übersteuern.