Er reize sodann die zulässigen Maximalmasse gemäss GBR nicht aus. Es treffe auch nicht zu, dass das geplante Gebäude das mächtigste in der Umgebung wäre. Die Einsehbarkeit des Projekts werde zudem durch die Nähe zum Wald reduziert. In der Stellungnahme vom 5. Mai 2023 ergänzte der Beschwerdegegner, die OLK habe die Einpassung in ihrem Fachbericht vom 27. März 2023 mit deutlichen Worten bejaht. Zu erwähnen sei, dass der vorgesehene Standort in keinem Landschaftsschutz- oder Landschaftsschongebiet liege. Auch aus dem KLEK 2020 ergebe sich im Übrigen nichts Anderes.